AGB

Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

1. Geltung
Im Folgenden werden die Firma Herholz Vertrieb GmbH & Co. KG, kurz Verkäufer, die Ab­neh­mer bzw. Besteller, kurz Käufer, genannt. Von etwaiger Unwirksamkeit der einen oder anderen Klau­sel bleibt die Geltung des übrigen Inhalts dieser Bedingungen unberührt.

Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern oder diesen gleichgestellte Vertragspartner im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB, es sei denn, es wurden ausdrücklich in den Bedingungen für Verträge mit Verbrauchern abweichende Be­stim­mun­gen getroffen.

Die Bedingungen sind für alle Angebote und Aufträge massgebend. Sie gelten allgemein nach Durch­füh­rung eines Geschäftes, auch wenn die Bedingungen bei späteren Abschlüssen oder Lie­fe­run­gen nicht beigefügt sein sollten. Anders lautenden formularmässigen Bedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen. Sie werden nur dann gültig, wenn sie von uns ausdrücklich be­stä­tigt werden.

Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Be­din­gun­gen abweichende Bedingungen des Käufers die Bestellung des Käufers vorbehaltlos an­neh­men.

2. Angebote
Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt.

3. Verkäufe
Aufträge gelten erst dann als von uns angenommen, wenn sie schriftlich von uns bestätigt sind, vor­be­halt­lich Lieferungsmöglichkeit. Alle direkt oder indirekt durch unsere Reisenden bzw. Ver­tre­ter getroffenen Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Bei Entgegennahme und Ausführung von mündlich, telegrafisch oder telefonisch erteilten Aufträgen gehen etwaige Miss­ver­ständ­nis­se oder Übermittlungsfehler und die daraus resultierenden Mehrkosten auf Rech­nung und zu Lasten des Käufers. Auftragsbestätigungen sind grundsätzlich vom Käufer zu prüfen.

4. Preise
Sämtliche Preise verstehen sich ab Werk ohne Verpackung, sofern sich aus der Auf­trags­be­stä­ti­gung nichts anderes ergibt.

Unsere Preise sind bis zur Vertragserfüllung durch Lieferung freibleibend, sofern sich aus der Auf­trags­be­stä­ti­gung nichts anderes ergibt. Bei Änderungen der kalkulatorischen Grundlagen zwischen Ver­trags­ab­schluss und Lieferung, insbesondere bei Erhöhungen von Rohstoffpreisen, Löhnen, De­vi­sen­kur­sän­de­run­gen etc. sind wir berechtigt, eine Preisangleichung entsprechend den neuen Ver­hält­nis­sen vorzunehmen. Über derartige Preisänderungen werden wir den Käufer unverzüglich in Kenntnis setzen. Bei Preisabweichungen von mehr als 10 % ist der Käufer berechtigt, innerhalb ei­ner Frist von 10 Tagen ab Bekanntgabe der Preisänderung vom Vertrag, soweit er noch nicht er­füllt ist, zurückzutreten. Danach gelten die neuen Preise als genehmigt.

Unsere Preise setzen sich aus dem Nettopreis zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zusammen. Die­se wird in der gesetzlichen Höhe zum Zeitpunkt der Lieferung berechnet und am Tag der Rech­nung gesondert ausgewiesen.

5. Verpackung
Etwaige Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und wird nicht zurückgenommen, so­weit dies nicht durch die Verpackungsverordnung oder sonstige gesetzliche Bestimmungen vor­ge­schrie­ben ist.

6. Lieferung
Sofern nicht ausdrücklich ein fester Liefertermin vereinbart und von uns bestätigt wurde, sind Lie­fer­zei­tan­ga­ben nur annähernd und damit als unverbindlich zu betrachten. Gleichwohl werden wir uns bemühen, von uns angegebene Lieferzeiten - sowie irgendwie möglich - einzuhalten. Bei Lie­fe­rungs­ver­zug sind wir berechtigt, eine angemessene Nachfrist bis zu 3 Wochen in Anspruch zu neh­men.

Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, soweit die Lie­fer­ver­zö­ge­rung nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Unsere Scha­dens­er­satz­haf­tung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eingetretenen Schaden begrenzt. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuld­haf­ten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht; in diesem Fall ist aber die Scha­dens­er­satz­haf­tung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

In Fällen höherer Gewalt und nicht zu vertretender Betriebsstörung, wie Streiks oder Aus­sper­run­gen, Brand oder Rohmaterialienmängel und dessen Folgen, dieses sowohl im eigenen Werk als auch bei unseren Lieferanten oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen, welche die Einhaltung ver­ein­bar­ter Lieferfristen oder die Lieferung unzumutbar oder überhaupt unmöglich machen, sind wir berechtigt, eine angemessene Verlängerung der vereinbarten Lieferfristen in Anspruch zu neh­men oder vom Vertrag insgesamt zurückzutreten, soweit nicht nur vorübergehende Leis­tungs­hin­der­nis­se vorliegen. Schadensersatzansprüche - insbesondere Entschädigungen wegen entgangener Ge­win­ne oder entgangener Provisionen - sind in solchen Fällen ausdrücklich ausgeschlossen.

7. Zahlung
Zahlung hat jedem Fall sofort - soweit nicht eine andere Vereinbarung jeweils bei jedem Auftrag be­son­ders schriftlich vereinbart ist - zu erfolgen.

Wird nach Vertragsschluss eine mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers erkennbar, aufgrund derer un­se­re Ansprüche gefährdet erscheinen, sind wir berechtigt, die Lieferung von vorheriger Si­cher­heits­leis­tung oder Zahlung Zug um Zug abhängig zu machen und dem Käufer hierzu eine an­ge­mes­se­ne Frist zu setzen; nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. So­weit es dem Verkäufer erforderlich erscheint, kann er bei nachteilig veränderten oder ihm nach­träg­lich bekannt gewordenen Verhältnissen sofortige Zahlung oder Sicherheitsleistung auch für al­le offenstehenden, auch sonst nicht fälligen Forderungen skontofrei verlangen auch für noch lau­fen­de Aufträge. Ist bei Anlieferung Barzahlung vereinbart, so haftet der Käufer für die Trans­port­kos­ten, falls die Übernahme wegen Nichtzahlung unterbleibt. Bei Zielüberschreitungen oder Zah­lungs­ein­stel­lung kommen etwa gewährte Rabatte, Sondervergünstigungen etc. in Fortfall; Wechsel und Schecks gelten erst nach ihrer vollständigen Einlösung als Zahlung, jede Annahme geschieht da­her nur unter Vorbehalt. Darüber hinaus müssen die Wechsel diskontierbar sein, andernfalls kann der Verkäufer gegen Rückgabe Barzahlung skontofrei verlangen.

Gegenüber Verbrauchern berechnen wir ab Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels Ver­zugs­zin­sen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz, ansonsten Zinsen - bei Kaufleuten auch ab Fäl­lig­keit - in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, sofern wir keinen höheren Zins­scha­den nachweisen. Die Zinsen sind niedriger anzusetzen, wenn der Käufer - was ihm aus­drück­lich gestattet ist - eine geringere Belastung nachweist. Bei Wechseln und Schecks übernimmt der Ver­käu­fer keinerlei Haftung für das richtige Vorzeigen und Protesterheben.

Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur dann zulässig, wenn diese rechtskräftig fest­ge­stellt, unstreitig oder von uns ausdrücklich anerkannt worden sind. Die Geltendmachung eines Zu­rück­be­hal­tungs­rechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Ver­trags­ver­hält­nis oder die Gegenansprüche sind anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig fest­ge­stellt.

8. Beanstandungen/Haftung
Offensichtliche Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung und in jedem Falle vor einer Weiterverarbeitung und Montage der Ware schrift­lich dem Verkäufer mitgeteilt werden. Spätere Mängelrügen sind insoweit ausgeschlossen.

Die weitergehenden Untersuchungs- und Rügepflichten für Kaufleute gem. §§ 377, 378 HGB blei­ben unberührt. Die Verpflichtung zur sofortigen Untersuchung und zur Anzeige etwaiger Be­an­stan­dun­gen erstreckt sich auf sämtliche Abweichungen und auf die gesamte Lieferung.

Geringfügige Mengenabweichungen und Stückdifferenzen sind vom Käufer hinzunehmen, soweit sie handelsüblich und zumutbar sind. Als handelsüblich gelten bei Verträgen mit Kaufleuten Men­gen­ab­wei­chun­gen von bis zu 20 % und Stückdifferenzen von bis zu 10 %.

Ist nachweisbar von uns mangelhafte Ware geliefert worden, die der von uns angegebenen Qualität nicht entspricht, erfolgt - bei Direktlieferungen an Verbraucher nach Wahl des Käufers, ansonsten nach unserer Wahl - Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder Neulieferung entsprechend den ge­setz­li­chen Bestimmungen. Bei Weiterveräusserung im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufes ist un­ser Kunde verpflichtet, ein Nacherfüllungsverlangen des Endkunden zunächst unverzüglich zur Prüfung an uns weiterzuleiten, bevor weitere Rückgriffsansprüche geltend gemacht werden.

Wird eine Nacherfüllung von uns verweigert oder ist eine Nacherfüllung innerhalb einer an­ge­mes­se­nen Frist nicht möglich, fehlgeschlagen oder für den Käufer nicht zumutbar, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises verlangen.

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche gel­tend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschl. von Vorsatz oder grober Fahr­läs­sig­keit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Ver­trags­ver­let­zung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise ein­tre­ten­den Schaden begrenzt. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuld­haft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Scha­dens­er­satz­haf­tung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftungen we­gen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

Rücksendungen werden ohne vorherige schriftliche, gegenseitige Verständigung nicht an­ge­nom­men. Abgenommene Ware lagert auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

9. Versand
Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers auch bei vorkommenden Franko-Ver­ein­ba­run­gen. Der Käufer hat daher genaue Versandvorschriften zu geben.

Werden diese nicht gegeben, so erfolgt der Versand auf günstigem Wege ohne Verantwortung für den Verkäufer. Sonstige Gebühren neben der Fracht gehen zu Lasten des Käufers, eben zusätzliche neue Belastungen, die nach einem Verkauf auftreten.

10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und bis zur Tilgung aller Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung, ganz gleich, ob es sich um Nebenkosten für Verpackung, Fracht, Transport oder ähnliche Kosten handelt.

Eine Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt zum jeweiligen Ta­ges­preis zum Zeitpunkt der Rücknahme, höchstens jedoch zum vertraglichen Verkaufspreis abzüglich der Infolge des Vertrages und durch die Warenrücknahme entstandenen Aufwendungen des Ver­käu­fers für Transport- und Verpackungskosten, der gezahlten Provision etc. in entstandener Höhe. Zum Ausgleich etwaiger Wertminderungen und zum Ausgleich des entgangenen Gewinns sind wir fer­ner berechtigt, den Rücknahmepreis pauschal um 15 % zu kürzen: Dem Käufer ist es gestattet, den Nachweis zu führen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

Vor der vollständigen Bezahlung ist der Käufer nicht berechtigt, unsere Ware, verarbeitet oder nicht verarbeitet, im Ganzen oder teilweise zu verpfänden oder über diese eine unseren Interessen zu­wi­der­han­deln­de Verfügung zu treffen. Von bevorstehender oder vollzogener Pfändung oder je­der anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte, insbesondere von dem Bestehen von Glo­bal­zes­sio­nen, hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Über Pfändung und andere von Dritten ausgehende Gefährdung für unsere Rechte sind wir unverzüglich schriftlich mit allen An­ga­ben zu unterrichten, die wir für eine Widerspruchsklage nach § 771 ZPO benötigen. Soweit wir Ausfall erleiden, weil ein Dritter die von ihm an uns zu erstattenden gerichtlichen und au­sser­ge­richt­li­chen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO nicht erbringen kann, haftet der Käufer.

Wird die Ware vor restloser Bezahlung ganz oder teilweise weiterverkauft, verbaut oder wei­ter­ver­ar­bei­tet, so gehen die Forderungen aus diesen Weiterverkäufen bzw. der Verarbeitung unserer Wa­re auf uns über. Hierüber können wir in jedem Einzelfall die Aufstellung einer besonderen schrift­li­chen Abtretungserklärung fordern.

Unser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die aus unserer Ware durch Bearbeitung oder Ver­ar­bei­tung entstandenen Gegenstände. Der Käufer tritt hiermit alle ihm aus Veräusserungen oder aus einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Ware jetzt oder später zustehenden Forderungen an den Verkäufer sicherungshalber ab - also auch einschl. des im Forderungsrecht des Käufers ste­cken­den Gewinns oder anderweitiger Gegenwerte.

Der Käufer ist nur solange ermächtigt, diese Forderungen einzuziehen, als er seinen Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen gegenüber dem Verkäufer ordnungsgemäss nachkommt. Auf Verlangen hat der Käu­fer uns die abgetretenen Forderungen sowie deren Schuldner bekanntzugeben und uns alle für eine For­de­rungs­ein­zie­hung benötigten Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Auf unser be­son­de­res Verlangen macht der Käufer dem betreffenden Drittschuldner Mitteilung von der Ab­tre­tung an uns.

Bei untrennbarer Vermengung mit Waren fremder Lieferanten werden wir Miteigentümer der Ge­samt­mas­se nach dem Verhältnis unserer und der übrigen Waren.

Die uns nach Abs. 3 abgetretene Forderung entspricht dem Anteil unserer Ware an der Ge­samt­mas­se. Auf Verlangen ist der Käufer verpflichtet, uns Anschrift und Anteile der fremden Lie­fe­ran­ten anzugeben.

Die Aufforderung zur Rückgabe der Ware und deren Abholung gilt nicht als Rücktritt vom Ver­trag. Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere auf Schadensersatz statt der Leistung gem. § 281 BGB bleiben vorbehalten.

Bei einer Zahlungseinstellung haften etwa noch vorhandene, von uns gelieferte Waren auf jeden Fall für unsere Ansprüche, gleichgültig, ob diese Waren bezahlt sind oder nicht. Unabhängig da­von ist der Käufer verpflichtet:

1.) Die Ware gegen Feuer und Diebstahl ausreichend zu versichern.
     Ansprüche auf derartige
     Ver­si­che­rungs­leis­tun­gen für unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware
     werden hiermit vom Käu­fer an den Verkäufer abgetreten.

2.) Die Ware getrennt von den übrigen Waren zu lagern.

3.) Die Kosten für evtl. Interventionen zu tragen.

4.) Über die Ware nur im ordnungsgemässen Geschäftsverkehr zu verfügen,
     sie also ins­be­son­de­re nicht zu verpfänden oder sie zu übereignen, auch
     nicht zur Sicherheit.

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit frei­zu­ge­ben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten im Sinne des HGB sowie mit juristischen Personen des öf­fent­li­chen Rechts und mit öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Erfüllungsort und Ge­richts­ort für sämtliche Streitigkeiten - auch für Scheck- und Wechselklagen - der Sitz der Ge­sell­schaft, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

Der gleiche Gerichtsstand gilt für das Mahnverfahren und für Käufer, die keinen sonstigen in­län­di­schen Gerichtsstand haben. Der Verkäufer behält sich jedoch ausdrücklich vor, bei Streitigkeiten ggfls. auch das für den Käufer allgemein zuständige in- oder ausländische Gericht in Anspruch zu neh­men.

12. Anwendbares Recht
Für die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt ausschliesslich deutsches Recht. Die Vorschriften des Vertragsgesetzes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über Ver­trä­ge über den internationalen Warenkauf (CISG) finden keine Anwendung.

13. Inkasso
Vertreter oder Angestellte haben ohne jedesmalige besondere schriftliche Vollmacht keine Be­rech­ti­gung, zu kassieren.

Mit Erscheinen bzw. Vorlage dieser Bedingungen verlieren alle früheren Abmachungen ihre Gül­tig­keit.

Stand 01/2013